Die Wiedergeburt eines Denkmals
Aktuelles
Mittwoch, 10. November 2021
Kurz vor Sonnenuntergang
Altenerding mit Zugspitze
Donnerstag, 19. August 2010
Sonnenuntergang
Herbstliches Erding
Hereinspaziert!
Der alte Erdinger Wasserturm ist ein Baudenkmal nach Art. 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz. Die Erhaltung des Baudenkmals liegt im Interesse der Allgemeinheit, Veränderungen im und am Gebäude sind erlaubnispflichtig nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz.