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Die Wiedergeburt eines Denkmals

Aktuelles

Mittwoch, 10. November 2021
Kurz vor Sonnenuntergang

Altenerding mit Zugspitze

Donnerstag, 19. August 2010
Sonnenuntergang

Herbstliches Erding

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Hereinspaziert!

Der alte Erdinger Wasserturm ist ein Baudenkmal nach Art. 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz. Die Erhaltung des Baudenkmals liegt im Interesse der Allgemeinheit, Veränderungen im und am Gebäude sind erlaubnispflichtig nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz.

Denkmalschutz Die Geschichte des Wasserturms in Bildern

Historie Die Geschichte des Wasserturms in Bildern

Die Ruine Das war der Zustand im Jahr 2003 vor dem Umbau

Der Umbau Hier steckt viel Arbeit drin

Das Ergebnis kann sich sehen lassen

Impressionen Von einem guten Standpunkt lassen sich weite Blicke werfen